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Notare sind die Hauptansprechpartner für alle Fragen von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Durch die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht helfen sie mit, dass die Beteiligten für die Fälle von Alter und Krankheit vorsorgen und durch die Einsetzung eines oder mehrerer Bevollmächtigter die spätere gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden können. In der Patientenverfügung können Menschen für die letzten Tage ihres Lebens bestimmen, dass sie nicht am Leben erhalten werden wollen, wenn dies nur zu einer Verlängerung von Leiden, Schmerzen und Beschwerden ohne Aussicht auf Besserung führen würde.