In unserer Notarstelle stehen wir Verlobten und Eheleuten für die Abfassung von Eheverträgen zur Verfügung.
In diesen können die Beteiligten insbesondere Regelungen zum Güterstand (z.B. modifizierte Zugewinngemeinschaft), nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich und zu einer Rechtswahl im Falle ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit treffen.
Wir beurkunden Verträge über Zuwendungen unter Ehegatten, aber auch im Falle einer Trennung oder beabsichtigten Scheidung der Eheleute sog. Trennungsvereinbarungen oder Scheidungsvereinbarungen. Diese können eine Vielzahl von Regelungen zum Gegenstand haben, z.B. über den Ausgleich des angefallenen Zugewinns, die Übertragung gemeinsamer Immobilien auf einen Ehepartner, die Auseinandersetzung von Vermögen und gemeinsamen Verbindlichkeiten, über einen gegenseitigen Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht, das Sorgerecht und/oder Umgangsrecht gegenüber gemeinsamen Kindern und den Unterhalt für den anderen Ehegatten und die gemeinsamen Kinder.
Sollen Adoptionen von Minderjährigen oder Erwachsenen ausgesprochen werden, ist hierzu ebenfalls ein Antrag zu notarieller Urkunde erforderlich, der dann an das Familiengericht weitergeleitet wird.
Schließlich sind Notare auch zuständig für die Begründung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und die Aufnahme von Sorgerechtserklärungen im Falle nicht miteinander verheirateter Eltern.