Schließlich fallen auch Vollmachten aller Art in den Aufgabenbereich des Notars. Hierzu gehören Generalvollmachten, Verkaufsvollmachten, Erwerbsvollmachten, Nachlassvollmachten, Versteigerungsvollmachten, die bereits genannten Vorsorgevollmachten, Vollmachten für das Ausland und vieles mehr.