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Im Bereich des Immobilienrechts ist der Notar mit Kaufverträgen, Tauschverträgen, Überlassungsverträgen und Schenkungsverträgen über Immobilien aller Art befasst.

Hierunter fallen insbesondere alle notariellen Verträge über die entgeltliche oder unentgeltliche Veräußerung und Übertragung von Häusern, Wohnungen, Bauplätzen, Erbbaurechten usw.

Weiter erstelle ich Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz für Neubauobjekte und Bestandsimmobilien und beurkunden hierbei insbesondere auch die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelnde Gemeinschaftsordnung.

Unter die Zuständigkeit des Notars fallen auch Bauträgerkaufverträge über Neubauten und Sanierungsobjekte (Häuser und Wohnungen) mit Baubeschreibung und Bauplänen sowie die Abfassung von Erbbaurechtsverträgen einschließlich der Bestimmungen über den Erbbauzins und seine Sicherung im Grundbuch und das sonstige Verhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem.

Notare sind auch mit der Beurkundung von Erschließungsverträgen und sonstigen städtebaulichen Verträgen zwischen Gemeinden und Erschließungsträgern oder Privatleuten betraut.

Sie beurkunden für den Eigentümer Grundschulden und Hypotheken, die er Banken oder privaten Gläubigern zur grundbuchrechtlichen Absicherung ihrer Forderungen bestellt.

Auch für die Einräumung von Vorkaufsrechten, Nießbrauchsrechten, Wohnungsrechten und Dienstbarkeiten (Geh- und Fahrtrechte, Ver- und Entsorgungsleitungsrechte, Abstandsflächendienstbarkeiten, sonstige nachbarrechtliche Vereinbarungen usw.) und von sonstigen Belastungen des Grundbuchs zugunsten anderer Berechtigter sind die Notare zuständig.