Im Schenkungs- und Erbrecht erstellen und beurkunden Notare Verträge über die vorweggenommene Erbfolge (Überlassungs- und Schenkungsverträge) mit Pflichtteilsregelungen, Nießbrauchsbestellung, Wohnungsrechtseinräumung, Leibrentenvereinbarungen, Wart und Pflege - Verpflichtungen, Rückforderungsmöglichkeit usw. Sie beraten die Beteiligten auch in allen sonstigen Fragen der Nachlassplanung.
Notare errichten für die Beteiligten Erbverträge und Testamente (Einzeltestamente und gemeinschaftliche Testamente zwischen Ehegatten), verfassen Urkunden betreffend die Errichtung von Stiftungen und sind für Verträge über Betriebsübergaben und landwirtschaftliche Hofübergaben zuständig.
Wir entwerfen Verträge betreffend den Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht weichender Erben und wirken zusammen mit den steuerlichen Beratern der Beteiligten bei der Abstimmung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Güterrecht mit. Hierbei berücksichtigen wir auch Konsequenzen, die sich aus einem ausländischen Rechtssystem z.B. aufgrund der Beteiligung von ausländischen Staatsangehörigen oder des Vorhandenseins von Vermögen im Ausland ergeben können.
Zur Erlangung eines Erbscheins als Nachweis der Erbfolge nehmen wir für die Erben Erbscheinsanträge auf und leiten sie an das zuständige Nachlassgericht weiter. Soweit ein Beteiligter nicht Erbe werden will, verfassen und beglaubigen wir seine Erklärung zur Ausschlagung der Erbschaft.
Schließlich wird der Notar bei Verträgen über jegliche Art der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die Übertragung von Erbteilen und über Erbschaftskäufe tätig.