Im Bereich des Gesellschaftsrechts befassen sich Notare insbesondere mit allen Vorgängen betreffend die Aktiengesellschaft, die GmbH und die neue Unternehmergesellschaft.
Dies umfasst die Gründung einer GmbH, die Satzungsänderung, Kapitalerhöhung, sonstige Kapitalmaßnahmen wie die Euro-Glättung, Unternehmensverträge (z.B. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge) genauso wie die Liquidation der Gesellschaft.
Auch im Bereich des Aktienrechts sind die Notare zuständig für die Beurkundung der Gründung der Aktiengesellschaft und die Protokollierung der Beschlüsse der Hauptversammlung über Kapitalerhöhung, Satzungsänderungen, Liquidation usw.
Alle genannten Vorgänge im Leben von GmbH oder Aktiengesellschaft müssen zum Handelsregister angemeldet werden. Auch hierfür sind die Notare zuständig. Sie verfassen die Anmeldungserklärungen und reichen sie in elektronischer Form mit elektronischer Signatur zum Handelsregister ein.
Weiter beurkunden wir alle Verträge betreffend die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen einschließlich von Treuhandverträgen und sind für Beurkundungen nach dem Umwandlungsgesetz und andere Unternehmensumstrukturierungen zuständig (z.B. Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung).
Im Handelsrecht erstellen wir Urkunden betreffend den eingetragenen Kaufmann (e.K.), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) mit GmbH & Co. KG sowie die Partnerschaftsgesellschaft und beglaubigen wiederum die Anmeldung dieser Vorgänge zum Handelsregister.
Ganz allgemein ist der Notar Ansprechpartner bei allen Fragen der Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. Er erstellt und beurkundet auch Unternehmenskaufverträge (share deals und asset deals).